Sie wollen Ihre Immobilie verkaufen, vermieten oder verpachten?
Dann brauchen Sie einen Energieausweis – dieser ist Pflicht!
Warum ein Energieausweis?
Jeder erkennt auf den ersten Blick, ob die Traumimmobilie ein energetisches Kostengrab
oder ein Sparfuchs ist.
Derzeit gibt es zwei Arten vom Energieausweis:
Wo unterscheiden sich die Varianten?
Der Verbrauchs-Ausweis weißt nur den tatsächlichen Energieverbrauch aus. Diese Daten werden aus den Energieabrechnungen der letzten drei Jahre entnommen. Diese Ausweis-Art kann somit nur bedingt eine Aussage über den künftigen Verbrauch treffen, denn jede Person hat ein anderes Heizverhalten.
Der Bedarfs-Ausweis ist da schon deutlich genauer. Hier wird der Energiebedarf des Gebäudes anhand der Bauweise und dem Stand der Anlagentechnik berechnet. Die Berechnungen sind unabhängig vom Heizverhalten der Bewohner. Diesem Energieausweis kann der genaue Energiebedarf der Immobilie entnommen werden. Zudem weißt dieser Ausweis Modernisierungsempfehlungen aus, mit dessen man den Energieverbrauch reduzieren kann.
Welche Art des Energieausweises Sie benötigen, hängt in erster Linie von dem Baujahr des Gebäudes, dem Sanierungsstand sowie der Anzahl der Wohneinheiten ab.
Wenn Ihre Immobilie mit Bauantrag vor dem 01.11.1977 gebaut wurde, bisher noch keine Sanierung (nach der Wärmeschutzverordnung ’77) durchgeführt wurde und weniger als 4 Wohneinheiten hat, benötigen Sie den Bedarfsausweis.
Alle anderen Gebäude haben die Wahlfreiheit zwischen dem Verbrauchs- und Bedarfs-Energieausweis.
Hat Ihre Immobilie mehr als 4 Wohneinheiten haben Sie auch die Wahl zwischen dem Bedarfsausweis oder dem Verbrauchsausweis.
Viele Ihrer Fragen zum Energieausweis habe ich Ihnen in einer Antwortliste “Elf Antworten und Fragen zum Energieausweis” zusammengestellt. Sie können diese Liste hier kostenfrei als PDF-Datei von meinem Server herunterladen.
Die Kosten des Energieausweises hängen in erster Linie von der Art des Ausweises ab und wieviele Wohneinheiten Ihr Gebäude hat.
Anzahl Wohneinheiten | Kosten |
---|---|
1-4 | 119,- Euro je WE |
5-9 | 95,20 Euro je WE |
10-19 | 47,60 Euro je WE |
> 20 | 35,70 Euro je WE |
Anzahl Wohneinheiten | Grundkosten | Gebühr pro m2 |
---|---|---|
1-2 (EFH / ZFH) | 416,50 Euro | 0,83 Euro / m2 |
3-5 | 595,- Euro | 0,83 Euro / m2 |
6-8 | 833,- Euro | 0,83 Euro / m2 |
9-12 | 1.190,- Euro | 0,83 Euro / m2 |
> 12 | 1.785,- Euro | 0,83 Euro / m2 |
Vor-Ort Begehungszeiten werden zu 142,80 Euro / Std., Fahrtzeiten zu 95,20 Euro / Std. sowie Fahrtkosten zu 0,60 Euro je Km ab Standort Hartenholm, berechnet. |
Alle Preise verstehen sich inkl. 19% MwSt.
Fahrtzeiten und Fahrtstrecken werden gesondert in Rechnung gestellt. Bindend sind die Preise des schriftlichen Angebots.
EFH = Einfamilienhaus
ZFH = Zweifamilienhaus / Doppelhaushälte