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Die KfW erlaubt im Progamm klimafreundlicher Neubau den Einbau von Einzelraumfeuerstätten / handbeschickte Holzöfen. Die KfW hat ihr Förderprogramm KfN / Klimafreundlicher Neubau angepasst.

 

Der Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik / HKI meldet, dass die KfW die Richtlinie im Programm klimafreundlicher Neubau KfN überarbeitet hat und nun auch handbeschickte Holzfeuer / Holzöfen im Neubau zulässt. Bislang hatte der Einbau von Biomasseheizungen einen Förderauschluss im Progamm KfN zur Folge.

Die überarbeitete Richtlinie gilt auch rückwirkend für bereits bei der KfW eingereichte Anträge, für die noch keine Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellt worden ist.  Das Förderprogramm klimafreundlicher Neubau schliesst auch weiterhin Biomasseheizungen aus, somit darf der Holzofen / Holzfeuerstätte nicht als wasserführende Heizung ausgeführt sein.

Der Holzofen / Holzfeuer wird energetisch nicht in den Bilanzierungen nach GEG2024 angerechnet. In hochwärmegedämmten Neubauten kann ein moderner Holzofen z.B. auch als Pelletofen bei kalten Aussentemperaturen die Wärmepumpe entlasten und somit Stromkosten verringern.

Ein Wohn­gebäude erreicht die Förderstufe „Klimafreundlicher Neubau“, wenn es gemäß der technischen Mindest­anforderungen

  • die Effizienz­haus-Stufe 40 erreicht,
  • in seinem Lebens­zyklus so wenig CO2 ausstößt, dass die An­forderung an Treibhaus­gas­emissionen des „Qualitäts­siegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt werden und
  • nicht mit Öl, Gas oder Bio­masse beheizt wird.

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