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Bislang war es schwierig, PV – Strom auf dem Dach von Mehrfamilienhäusern an die Mieter zu verkaufen. Bislang musste über ein Mieterstrommodell ein Dienstleister den PV – Strom „aufkaufen“ und dann an die Mieter mit jeweils einzelnen Verträgen weiterverkaufen. Die bewusst so kompliziert gestaltete Konstellation sollte abschrecken und das Geschäftsmodell vom Stromverkauf der Stromkonzerne sichern. Das gerade geänderte EEG schafft in §42b erstmals die gesetzliche Grundlage für eine „gemeinschaftliche Gebäudestromversorgung„.

Mieter können dadurch unkompliziert mit dem Dach erzeugten Solarstrom beliefert werden. Der Strom darf auf zwischengespeichert werden. Zwischen Anlagenbetreiber und Mieter wird ein „Gebäudestrom – Nutzungsvertrag“ abgeschlossen, in dem der Preis für den Strom aus der PV – Anlage vereinbart wird. Der Anlagenbetreiber ist im Gegensatz zum Mieterstrommodell nicht verpflichtet die Reststrombelieferung des Mieters sicherzustellen. Der Mieder darf somit für den Reststrom weiterhin einen Liefervertrag bei einem Lieferanten seiner Wahl abschliessen.

Einen Broschüre für die Gebäudestromnutzung im Mehrfamilienhaus kann unter diesem Link als pdf heruntergeladen werden.

Detaillierte Informationen zum Thema gemeinschaftliche Gebäudestromversorgung finden Sie auf den Seiten der RGC News unter folgendem Link.

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