Jeder kann ungefähre Angaben zum Spritverbrauch seines Autos machen. Man kann damit abschätzen, ob das Auto „viel“ oder „wenig“ verbraucht. Derartige Angaben sind bei Wohngebäuden nicht möglich. Der Energieausweis für Wohngebäude ändert dies.
Quelle: Deutsche Energie Agentur (DENA)
Die Bundesregierung hat mit der Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV2014) die Einführung des sogenannten Energieausweises für bestehende Wohngebäude verbindlich gesetzlich eingeführt. Grundlage dafür sind die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebeäuden und das Energieeinsparungsgesetz (EnEG).
Wer braucht einen Energieausweis ?
Alle Hausbesitzer, die ein Haus oder eine Wohnung vermieten oder verkaufen möchten brauchen den Energieausweis. Alle Mieter oder Käufer von Wohngebäude können den Ausweis vom Verkäufer / Vermieter fordern, dieser ist verpflichtet den Ausweis auszuhändigen, der Energieausweis ist Teil der Verkaufs- bzw. Vermietungsunterlagen.
Ab wann benötigen Hausbesitzer einen Energieausweis ?
Quelle: Deutsche Energie Agentur (DENA)
Die Verordnung ist am 1.Oktober 2007 in Kraft getreten. Energieausweise werden zu folgenden Terminen Pflicht:
– 01.07.2008 für Wohngebäude bis Baujahr 1965
– 01.01.2009 für Wohngebäude nach Baujahr 1965
– 01.07.2009 für Nichtwohngebäude
– Neu ist die Regelung in der EnEV 2014, dass ein Ausweis verpflichtend bei Neuvermietung oder Verkauf von Gebäude vorzulegen ist.