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Quelle : Deutsche Energie Agentur (DENA)

Ein Bedarfsenergieausweis ist nur bei Wohngebäuden mit weniger als 4 Wohneinheiten und vor Baujahr vor 1977 (Stichtag ist das Datum des Bauantrages) erforderlich, für alle anderen Gebäude besteht Wahlfreiheit zwischen Verbrauchsenergieausweis und Bedarfsenergieausweis.

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